Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
des Sachverständigenbüros
Dipl.-Ing. (FH) Erik Schneider
1. Allgemeines
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Sachverständigenbüros Schneider - im folgenden SVBS genannt - gelten für die vertraglich vereinbarten Leistungen einschließlich Beratungsleistungen, Auskünfte und Nebenpflichten. Etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsgegenstand, auch wenn Ihnen SVBS nicht ausdrücklich widerspricht.
2. Angebote
Bis zum endgültigen Vertragsabschluss bzw. bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung sind die Angebote von SVBS freibleibend und nicht bindend.
3. Leistungsumfang
Maßgebend für den Leistungsumfang ist die schriftliche Auftragsbestätigung durch SVBS, einer von beiden Seiten übereinstimmenden Erklärung oder der schriftliche Auftrag des Auftraggebers.
Die vereinbarten Leistungen werden nach den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik und den zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung geltenden gesetzlichen Vorschriften durchgeführt.
Mit der Durchführung der Leistungserbringung wird nicht automatisch die Gewähr für die einwandfreie Beschaffenheit und Funktionstüchtigkeit, weder begutachteter oder geprüfter Teile, noch der Gesamtanlage übernommen. Eine Verantwortung, die eine Gewährleistungshaftung über die Funktion und den Aufbau der geprüften Anlage oder Anlagenteile zur Folge hat, wird vom SVBS nicht übernommen und ist auch nicht
Vertragsgegenstand. Prüfberichte auf Mängelbeseitigung sind nur zusammen mit dem jeweilig dazugehörenden Erstprüfbericht meines Sachverständigenbüros gültig.
4. Leistungsfristen und Leistungstermine
Die vertraglich vereinbarten Leistungsfristen und Leistungstermine beruhen auf Schätzungen des Arbeitsumfanges aufgrund der Angaben des Auftraggebers. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand.
5. Mitwirkung
Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen seinerseits, seiner Erfüllungsgehilfen oder Dritter rechtzeitig und für SVBS kostenfrei erbracht werden. Konstruktionsunterlagen, Hilfsstoffe, Rüstungen oder Hebezeuge sind kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Während der gesamten Prüfung muss die Errichter- bzw. Wartungsfirma anwesend sein. Es ist die uneingeschränkte Zugänglichkeit zu allen prüfpflichtigen Anlagenteilen zu gewährleisten. Eventuell auftretende Wartezeiten werden gesondert berechnet.
Die Kosten für Wiederholungsprüfungen, die auf Verschulden des Auftraggebers oder der Errichter- bzw. Wartungsfirma zurückzuführen sind, trägt in vollem Umfang der Auftraggeber.
6. Abrechnung und Zahlungsbedingungen
Erbrachte Leistungen werden, sofern sie einen Betrag von 2.500 EUR überschreiten, in Form eines Abschlags in Rechnung gestellt; bei Verträgen unter 2.500 EUR Honorarsumme, nach vollständiger Erbringung der Leistung.
Der Stundensatz von 109,00 EUR/netto für die Prüfungen wird inkl. der benötigten Fahrzeit abgerechnet. Rechnungen vom SVBS sind sofort ohne Abzüge fällig.
7. Haftung
SVBS haftet nicht für Arbeitskräfte bzw. der errichtenden/instandhaltenden Firmen, die der Auftraggeber anlässlich der Prüfung oder Überwachung einer von ihm beriebenen Anlage oder Einrichtung, dem SVBS zur Unterstützung bereitstellt. Die Verjährung von Schadensersatzansprüchen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Abweichend gilt für Schadenersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung eine Frist von drei Jahren.
8. Sonstiges
Falls einzelne Bestimmungen oder Teile dieser AGB unwirksam sein sollten, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmung gilt die jenige Bestimmung als Vereinbart, welche den Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung entspricht bzw. am nächsten kommt.
Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Gerichtsstand ist Cottbus.
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